Sollte Schäden an Fahrzeugen, Personen oder Reisegepäck an Bord der FANØLINJEN entstehen, können eventuelle Ansprüche nur dann gegenüber der FANØLINJEN geltend gemacht werden, wenn ein Schadensbericht ausgefüllt worden ist.
Im Falle eines Unfalls wenden Sie sich bitte sofort an das Personal der FANØLINJEN. Ein ausgefüllter Schadenbericht bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die FANØLINJEN automatisch die Haftung anerkennt.
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